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UrhG � 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

UrhG � 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

[ Auszug: Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes d�rfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes ver�ffentlicht oder ve ... ]