Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

[ Auszug: Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder ve ... ]